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Nachtzuschlag (25%)
Abrechnung
Wichtiger Hinweis zu Tarifverträgen: Dieser Rechner ermittelt die steuerfreien Maximalgrenzen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG § 3b) für die Kernnachtzeit (20:00 - 06:00 Uhr, pauschal 25%).
Je nach Branche und Manteltarifvertrag (z.B. DEHOGA in der Gastronomie oder BDSW im Sicherheitsgewerbe) können abweichende Nachtzeiten und geringere Prozentsätze gelten. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Wissensartikel zu Zuschlägen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Nachtzuschlag
Wann genau beginnt die steuerfreie Nachtarbeit?
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG § 3b) gilt in Deutschland die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr als Kern-Nachtarbeit. Zuschläge, die für Arbeit in diesem Zeitraum gezahlt werden, sind bis zu einem Satz von 25 % des Grundlohns steuerfrei.
Gibt es auch höhere steuerfreie Sätze?
Ja, der Gesetzgeber belohnt Arbeitnehmer, die in der "tiefen Nacht" arbeiten. Für die Zeit von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % – vorausgesetzt, die Schicht hat bereits am Vortag vor 00:00 Uhr begonnen.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Nachtzuschlägen?
Grundsätzlich ja. Das Arbeitszeitgesetz (§ 6 Abs. 5 ArbZG) besagt, dass Arbeitgeber für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich schaffen müssen. Das kann entweder durch bezahlte freie Tage (Freizeitausgleich) oder durch einen angemessenen finanziellen Zuschlag auf den Bruttolohn geschehen, sofern es keinen geltenden Tarifvertrag gibt, der dies anders regelt.
Zählen Zuschläge zum gesetzlichen Mindestlohn?
Ein klares Nein. Nachtzuschläge (sowie Sonntags- und Feiertagszuschläge) müssen immer zusätzlich zum geltenden gesetzlichen Mindestlohn gezahlt werden. Sie dürfen unter keinen Umständen mit dem regulären Grundlohn verrechnet werden, um den Mindestlohn künstlich zu erreichen.
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Die manuelle Berechnung von Zuschlägen in Excel am Monatsende ist extrem fehleranfällig und kostet wertvolle Nerven. Dienstify übernimmt das für Sie: Mitarbeiter stempeln ihre Zeiten per App, und das System trennt Grundlohn und alle Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) vollautomatisch nach Ihren Vorgaben.
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