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Glossar2 min Lesezeit

Langzeitkonto

Was ist ein Langzeitkonto (Lebensarbeitszeitkonto), wie können Mitarbeiter damit Arbeitszeit ansparen und welche rechtlichen Regeln gelten?

Ein Langzeitkonto, auch Lebensarbeitszeitkonto oder Wertguthaben genannt, ermöglicht es Mitarbeitern, über Jahre hinweg Arbeitszeit oder Gehaltsbestandteile anzusparen. Das Guthaben kann später für längere Freistellungen genutzt werden: Sabbatical, Pflegezeit, Weiterbildung oder vorgezogener Ruhestand.

Unterschied zum normalen Arbeitszeitkonto

Ein klassisches Arbeitszeitkonto gleicht kurzfristige Schwankungen aus. Plus- und Minusstunden werden innerhalb von Wochen oder Monaten ausgeglichen. Ein Langzeitkonto dagegen ist auf Jahre angelegt. Das Guthaben verfällt nicht am Ende eines Ausgleichszeitraums, sondern wächst kontinuierlich.

Was kann eingezahlt werden?

Je nach Vereinbarung lassen sich verschiedene Bestandteile einzahlen:

  • Überstunden, die nicht ausgezahlt werden
  • Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen
  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni
  • Gehaltsanteile, auf die vorübergehend verzichtet wird

Relevanz für Schichtbetriebe

In Schichtbetrieben fallen regelmäßig Überstunden und Zuschläge an. Statt alles auszuzahlen, können Mitarbeiter diese auf ein Langzeitkonto buchen. Gerade in Branchen mit hoher Belastung durch Nachtarbeit ist das attraktiv: Nach Jahren intensiver Schichtarbeit eine bezahlte Auszeit nehmen, ohne kündigen zu müssen.

Rechtlicher Rahmen

Langzeitkonten sind im Sozialgesetzbuch IV (§§ 7b-7f SGB IV) geregelt. Arbeitgeber müssen das Guthaben gegen Insolvenz absichern. Das unterscheidet Langzeitkonten von informellen Überstundensammlungen.

Typische Absicherungsmodelle: Treuhandkonten, Verpfändung oder Rückdeckungsversicherungen. Ohne nachweisbare Insolvenzabsicherung ist die Vereinbarung unwirksam und der Mitarbeiter kann sofortige Auszahlung verlangen.

Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?

Das Guthaben auf dem Langzeitkonto geht nicht automatisch verloren. Es kann auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser einverstanden ist. Lehnt der neue Arbeitgeber ab, wird das Guthaben an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen und dort verwaltet. Der Mitarbeiter kann es dort weiter besparen und später abrufen.

Praxis-Tipp

Langzeitkonten lohnen sich erst ab einer gewissen Betriebsgröße, weil der Verwaltungsaufwand nicht unerheblich ist. Für kleinere Schichtbetriebe unter 50 Mitarbeitern ist ein Flexikonto oft die pragmatischere Lösung. Wenn Sie trotzdem ein Langzeitkonto anbieten wollen: Starten Sie mit einer einfachen Regelung (nur Überstunden und Urlaubstage, keine Gehaltsumwandlung) und erweitern Sie bei Bedarf.

Häufige Fragen

Was ist ein Langzeitkonto?+
Ein Langzeitkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto) ermöglicht es Mitarbeitern, über Jahre hinweg Arbeitszeit oder Gehaltsbestandteile anzusparen. Das Guthaben kann später für Sabbaticals, Pflegezeit, Weiterbildung oder einen vorgezogenen Ruhestand genutzt werden.
Was kann auf ein Langzeitkonto eingezahlt werden?+
Je nach Vereinbarung lassen sich Überstunden, Urlaubstage über dem gesetzlichen Minimum, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sowie Gehaltsanteile auf das Langzeitkonto einzahlen.
Muss der Arbeitgeber das Langzeitkonto gegen Insolvenz absichern?+
Ja. Langzeitkonten sind im SGB IV geregelt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das angesparte Guthaben gegen Insolvenz abzusichern.

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