Arbeitszeitreform 2026
Was ändert sich 2026 beim Arbeitszeitgesetz? Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit, elektronische Zeiterfassungspflicht und was das für Ihren Betrieb bedeutet.
Was sich ändert
Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ist die größte Reform des deutschen Arbeitszeitrechts seit 1994. Sie betrifft drei Kernbereiche:
- Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit
- Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
- Höhere Bußgelder bei Verstößen
Von der Tages- zur Wochengrenze
Bisher
Das aktuelle ArbZG erlaubt maximal 8 Stunden pro Tag, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn innerhalb von 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Diese tägliche Grenze macht bestimmte Arbeitszeitmodelle unmöglich – z. B. eine 4-Tage-Woche mit 10-Stunden-Tagen wäre dauerhaft nicht erlaubt.
Neu ab 2026
Künftig gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Wie diese Stunden auf die Wochentage verteilt werden, bleibt dem Arbeitgeber überlassen – solange die 11-Stunden-Ruhezeit zwischen den Schichten eingehalten wird.
Was das konkret ermöglicht
| Modell | Bisher | Ab 2026 |
|---|---|---|
| 4 × 12 Stunden, 3 Tage frei | Nur als Ausnahme mit Ausgleich | Dauerhaft möglich |
| 3 × 16 Stunden (z. B. Wochenend-Bewachung) | Verboten (über 10 Std.) | Möglich, wenn Wochensumme stimmt |
| Flexible Tagesverteilung | Stark eingeschränkt | Frei gestaltbar |
Achtung: Die 11-Stunden-Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen bleibt bestehen. Und auch die Wochengrenze von 48 Stunden gilt als Durchschnitt über einen Bezugszeitraum – Ausnahmewochen sind möglich, wenn der Ausgleich stimmt.
Elektronische Zeiterfassungspflicht
Was genau verlangt wird
Ab 2026 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit elektronisch erfassen. Das bedeutet:
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen digital dokumentiert werden
- Die Erfassung muss am Tag der Arbeitsleistung erfolgen (nicht rückwirkend am Monatsende)
- Die Daten müssen manipulationssicher gespeichert werden
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt 2 Jahre
- Die Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zugang zu den Daten haben
Was als "elektronisch" gilt
- Software-Lösungen (Web-Apps, Desktop-Programme)
- Mobile Apps auf dem Smartphone
- Terminals und digitale Stempeluhren
- Jedes System, das Daten digital und manipulationssicher speichert
Nicht ausreichend:
- Handschriftliche Stundenzettel
- Excel-Tabellen (nicht manipulationssicher)
- Papierbasierte Wachbücher (als alleinige Erfassung)
Übergangsfristen
Die Pflicht tritt nicht für alle gleichzeitig in Kraft:
| Betriebsgröße | Übergangsfrist |
|---|---|
| Ab 250 Mitarbeiter | Sofort mit Inkrafttreten |
| 50–249 Mitarbeiter | 1 Jahr |
| 10–49 Mitarbeiter | 2 Jahre |
| Unter 10 Mitarbeiter | 5 Jahre |
Wichtig: Die Pflicht zur Zeiterfassung an sich gilt bereits seit 2022 für alle Betriebe. Nur die Pflicht zur elektronischen Erfassung hat Übergangsfristen.
Höhere Bußgelder
Die Reform verschärft die Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz erheblich. Die genauen Beträge stehen noch nicht endgültig fest, aber die Richtung ist klar: Die bisherige Höchstgrenze von 15.000 Euro pro Einzelfall wird angehoben.
Zusätzlich wird die Beweislastumkehr bei Überstundenstreitigkeiten verschärft: Wer keine elektronische Zeiterfassung vorweisen kann, steht vor Gericht deutlich schlechter da.
Was das für verschiedene Branchen bedeutet
Sicherheitsdienst
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit eröffnet neue Möglichkeiten für die Schichtplanung. Lange Bewachungsschichten (12 Stunden oder mehr) werden einfacher planbar. Gleichzeitig wird die elektronische Zeiterfassung zum Muss – für viele Sicherheitsunternehmen, die bisher mit Stundenzetteln und Excel arbeiten, bedeutet das eine Umstellung.
Gastronomie
Die flexible Wochenverteilung passt gut zur Gastronomie, wo Freitag und Samstag Spitzentage sind. Lange Servicetage von 12 oder 14 Stunden werden leichter planbar, wenn an anderen Wochentagen weniger gearbeitet wird.
Pflege
In der Pflege sind 12-Stunden-Schichten bereits verbreitet (und umstritten). Die Reform schafft eine klarere Rechtsgrundlage dafür. Die elektronische Zeiterfassungspflicht trifft viele Pflegeeinrichtungen, die noch papierbasiert arbeiten.
Was Sie jetzt tun sollten
Sofort
- Prüfen Sie, wie Sie aktuell Arbeitszeit erfassen. Wenn die Antwort "gar nicht", "Excel" oder "Stundenzettel" ist: Sie müssen umstellen.
- Informieren Sie sich über Ihre Übergangsfrist. Bei mehr als 250 Mitarbeitern haben Sie keinen Aufschub.
In den nächsten Monaten
- System auswählen: Software-Lösung evaluieren, die zu Ihrer Branche und Betriebsgröße passt
- Prozesse anpassen: Wie sollen Mitarbeiter stempeln? App, Terminal, Web?
- Mitarbeiter schulen: Ein System, das niemand benutzt, ist wertlos
Vor Inkrafttreten
- Altdaten sichern: Wenn Sie von Papier auf digital umstellen, entscheiden Sie, ob historische Daten migriert werden
- Testlauf: Neues System parallel zum alten laufen lassen, bevor Sie umschalten
- Betriebsrat einbeziehen: Die Einführung eines Zeiterfassungssystems ist mitbestimmungspflichtig
Häufige Fehler
- "Betrifft uns erst in 2 Jahren": Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits seit 2022. Nur die Pflicht zur elektronischen Erfassung hat Übergangsfristen.
- Wöchentliche Grenze = keine Grenzen: 48 Stunden pro Woche ist weiterhin die Obergrenze. Die Ruhezeiten gelten weiterhin. Die Reform macht flexibler, nicht grenzenlos.
- Excel als elektronische Lösung: Excel-Tabellen sind nicht manipulationssicher und erfüllen die Anforderungen nicht.
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