Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Die wichtigsten Regeln des Arbeitszeitgesetzes für Schichtbetriebe – Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und was sich 2026 ändert.
Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor Überarbeitung. Es legt fest, wie lange pro Tag gearbeitet werden darf, wann Pausen genommen werden müssen und wie viel Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen liegen muss.
Für Dienstplaner ist das ArbZG keine abstrakte Vorschrift – es ist die Grundlage jeder Schichtplanung. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 15.000 Euro pro Einzelfall.
Die Kernregeln im Überblick
Höchstarbeitszeit
Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Sie darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen (bzw. 6 Kalendermonaten) im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden.
Konkret: Wenn ein Mitarbeiter in einer Woche 50 Stunden arbeitet, muss er in einer anderen Woche entsprechend weniger arbeiten, damit der Schnitt stimmt.
Pausenregelungen
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
- Pausen können in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
- Pausen zählen nicht als Arbeitszeit
Ruhezeit
Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In bestimmten Branchen (Gastronomie, Pflege, Krankenhäuser) kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich innerhalb von 4 Wochen erfolgt.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Branchen, die nicht pausieren können: Sicherheitsdienste, Gastronomie, Krankenhäuser, Feuerwehr, Rettungsdienste. Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.
Was sich 2026 ändert
Die Arbeitszeitreform 2026 bringt wesentliche Änderungen:
- Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit: Künftig zählt die Wochensumme, nicht mehr der einzelne Tag. Das ermöglicht flexiblere Schichtverteilung.
- Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht: Handschriftliche Stundenzettel reichen nicht mehr. Arbeitgeber müssen ein elektronisches System nutzen, das Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit minutengenau dokumentiert.
- Höhere Bußgelder: Die Strafen für Verstöße werden deutlich angehoben.
Was das für Ihre Dienstplanung bedeutet
Jede Schicht, die Sie anlegen, muss diese Regeln einhalten. Das bedeutet konkret:
- Kein Mitarbeiter darf zwei Schichten hintereinander bekommen, wenn dazwischen weniger als 11 Stunden liegen
- Bei einer 10-Stunden-Schicht muss der Ausgleich dokumentiert und nachvollziehbar sein
- Sonntagsarbeit erfordert einen geplanten Ersatzruhetag
Manuelle Planung mit Excel kann das nicht zuverlässig prüfen. Ein einziger übersehener Regelverstoß reicht, um bei einer Prüfung Probleme zu bekommen.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Leitende Angestellte sind vom ArbZG ausgenommen
- Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur, wenn tatsächlich gearbeitet wird
- Jugendliche (unter 18) unterliegen dem strengeren Jugendarbeitsschutzgesetz
- Schwangere und Stillende haben zusätzliche Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz
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