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Glossar3 min Lesezeit

Mehrarbeit

Was ist Mehrarbeit, wie unterscheidet sie sich von Überstunden und welche Regeln gelten? Definition, Vergütung und Grenzen laut Arbeitsrecht.

Mehrarbeit ist Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Klingt nach Überstunden? Fast. Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber nicht exakt dasselbe.

Der Unterschied zu Überstunden

Mehrarbeit bezieht sich auf die individuelle Vertragsarbeitszeit. Wer einen 30-Stunden-Vertrag hat und 35 Stunden arbeitet, leistet 5 Stunden Mehrarbeit. Überstunden dagegen bezeichnen in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen die Überschreitung der betriebsüblichen oder tariflichen Regelarbeitszeit. Ein Teilzeitmitarbeiter kann also Mehrarbeit leisten, ohne dass es im tariflichen Sinne Überstunden sind.

Die Abgrenzung ist mehr als Wortklauberei: Sie entscheidet darüber, ob Zuschläge gezahlt werden müssen oder nicht. Viele Tarifverträge sehen Zuschläge erst für echte Überstunden vor, nicht für jede Form von Mehrarbeit.

Mehrarbeit im Schichtbetrieb

In Schichtbetrieben entsteht Mehrarbeit oft, wenn Mitarbeiter für kranke Kollegen einspringen oder Schichten getauscht werden. Auch wenn der Dienstplan regelmäßig mehr Stunden vorsieht als der Vertrag hergibt, handelt es sich um Mehrarbeit.

Grenzen beachten

Egal ob Mehrarbeit oder Überstunden: Die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz gilt. Mehr als 10 Stunden am Tag sind nur in eng definierten Ausnahmefällen erlaubt. Und auch Mehrarbeit muss angeordnet oder zumindest vom Arbeitgeber geduldet sein, damit ein Vergütungsanspruch besteht.

Sonderfall Teilzeit

Für Teilzeitkräfte ist die Abgrenzung besonders relevant. Eine Mitarbeiterin mit 20-Stunden-Vertrag arbeitet 30 Stunden. Das sind 10 Stunden Mehrarbeit, aber noch keine Überstunden im tariflichen Sinne, weil die betriebsübliche Vollzeit bei 40 Stunden liegt. Zuschläge gibt es je nach Tarifvertrag erst ab Stunde 41.

Das BAG hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Teilzeitkräfte bei der Zuschlagspflicht nicht benachteiligt werden dürfen. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag genau: Manche wurden inzwischen entsprechend angepasst.

Vergütung und Ausgleich

Mehrarbeit wird entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen. Wenn im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes steht, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Vergütung. Viele Betriebe nutzen ein Arbeitszeitkonto, auf dem Mehrarbeit als Plusstunden verbucht wird. Der Zeitausgleich erfolgt dann durch kürzere Tage oder zusätzliche freie Tage in ruhigeren Phasen.

Anordnung, Duldung, Eigeninitiative

Damit Mehrarbeit überhaupt vergütet werden muss, braucht es einen rechtlichen Anknüpfungspunkt:

  • Anordnung: Der Arbeitgeber ordnet die Mehrarbeit ausdrücklich an, schriftlich oder per Schichtplanänderung. Die Vergütungspflicht greift sofort.
  • Duldung: Der Arbeitgeber weiß von der Mehrarbeit (etwa weil sie regelmäßig im Stundenzettel auftaucht) und schreitet nicht ein. Auch das löst Vergütungspflicht aus, BAG-Rechtsprechung dazu seit Jahrzehnten gefestigt.
  • Eigeninitiative ohne Wissen des Arbeitgebers: Wer freiwillig länger bleibt, ohne dass das jemand merkt, hat keinen Vergütungsanspruch. Das gilt selbst dann, wenn der Mehrwert offensichtlich ist.

Praktisch heißt das: Saubere Zeiterfassung schützt beide Seiten. Mitarbeiter belegen Anordnung und Duldung über die Erfassung, Arbeitgeber sehen rechtzeitig, wenn Mehrarbeit auflaufen, und können gegensteuern.

Verfallsklauseln und Verfallsfristen

In vielen Arbeitsverträgen stehen Ausschluss- oder Verfallsklauseln: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden". Solche Klauseln sind wirksam, wenn sie zweistufig sind und mindestens 3 Monate für die schriftliche Geltendmachung einräumen (BAG-Rechtsprechung). Wer Mehrarbeit nicht zeitnah meldet, verliert den Anspruch. Auch hier ist die digitale Zeiterfassung mit Lohnabrechnungs-Verbindung die beste Versicherung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?+
Mehrarbeit bezieht sich auf die individuelle Vertragsarbeitszeit. Überstunden bezeichnen in vielen Tarifverträgen die Überschreitung der betriebsüblichen Regelarbeitszeit. Ein Teilzeitmitarbeiter kann Mehrarbeit leisten, ohne dass es tariflich Überstunden sind.
Gibt es für Mehrarbeit Zuschläge?+
Nicht automatisch. Viele Tarifverträge sehen Zuschläge erst für echte Überstunden vor, nicht für jede Form von Mehrarbeit. Die Abgrenzung entscheidet also direkt über die Vergütung.
Welche Grenzen gelten für Mehrarbeit im Schichtbetrieb?+
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit gilt auch für Mehrarbeit: Mehr als 10 Stunden pro Tag sind nur in eng definierten Ausnahmefällen erlaubt. Zudem muss Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet sein.

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