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Zeiterfassung3 min Lesezeit

Zeiterfassungspflicht

Seit wann ist Zeiterfassung Pflicht, was muss dokumentiert werden und warum wird ab 2026 elektronische Erfassung zwingend?

Ist Zeiterfassung in Deutschland Pflicht?

Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das gilt unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.

Was genau muss dokumentiert werden?

Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer festhalten:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Überstunden und Mehrarbeit

Die Dokumentation muss minutengenau sein. Ein Eintrag wie "8 Stunden" ohne genaue Uhrzeiten reicht nicht aus.

Die Entwicklung der Pflicht

2019: EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof entschied am 14. Mai 2019 (Az. C-55/18), dass alle EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Deutschland hatte diese Vorgabe zunächst nicht umgesetzt.

2022: BAG-Beschluss

Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Die Pflicht zur Zeiterfassung ergibt sich bereits aus dem bestehenden Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Arbeitgeber müssen nicht auf ein neues Gesetz warten – die Pflicht gilt sofort.

2026: Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Die geplante Novellierung des Arbeitszeitgesetzes schreibt vor, dass die Zeiterfassung elektronisch erfolgen muss. Handschriftliche Stundenzettel und Excel-Listen werden nicht mehr ausreichen.

Was "elektronisch" bedeutet

Elektronische Zeiterfassung heißt nicht, dass jeder Betrieb teure Hardware braucht. Zugelassen sind:

  • Software-Lösungen (Web-Apps, Desktop-Anwendungen)
  • Mobile Apps auf dem Smartphone des Mitarbeiters
  • Terminals am Arbeitsplatz
  • Digitale Stempeluhren

Entscheidend ist, dass die Daten manipulationssicher gespeichert werden und jederzeit durch die Aufsichtsbehörde prüfbar sind.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

  • Bußgelder bis 30.000 Euro für fehlende oder mangelhafte Zeiterfassung
  • Beweislastumkehr bei Überstundenstreitigkeiten: Wenn der Arbeitgeber keine Aufzeichnungen vorweisen kann, gewinnt im Zweifel der Arbeitnehmer
  • Haftungsrisiken bei Arbeitszeitverstößen, die mangels Dokumentation nicht erkannt wurden

Was viele Betriebe falsch machen

  • Vertrauensarbeitszeit als Ausrede: Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass niemand kontrolliert, wann gearbeitet wird – nicht, dass nichts dokumentiert wird. Die Erfassungspflicht gilt trotzdem.
  • Nur Überstunden dokumentieren: Das BAG verlangt die Erfassung der gesamten Arbeitszeit, nicht nur der Mehrarbeit.
  • Excel-Listen ohne Unterschrift: Eine Tabelle, die der Chef am Monatsende ausfüllt, ist keine ordnungsgemäße Zeiterfassung. Die Erfassung muss zeitnah und durch den Mitarbeiter selbst erfolgen.
  • Keine Pausendokumentation: Pausen müssen nicht minutengenau erfasst werden, aber der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen eingehalten wurden.

Der praktische Weg

Für kleine und mittlere Betriebe ist der einfachste Weg eine Software-Lösung, die Zeiterfassung und Dienstplanung verbindet. Wenn der Mitarbeiter seine Schicht im Dienstplan sieht und per App ein- und ausstempelt, entsteht die Dokumentation automatisch – ohne Zusatzaufwand und rechtskonform.

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