Mindestlohn 2026
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde. Was das für Minijobs, Branchenmindestlöhne und die Kostenplanung im Schichtbetrieb bedeutet.
Ein Experten-Take von Lilia Kakuno
Lilias Meinung: "Jede Mindestlohnerhöhung bedeutet für uns Planer vor allem eins: Taschenrechner raus und Minijob-Grenzen neu kalkulieren. 13,90 Euro klingen erstmal nach einer simplen Zahl, aber in der Praxis zerschießt uns das oft die kompletten Schichtmodelle, wenn wir nicht aufpassen. Mein Tipp: Schaut euch besonders die Bereitschaftsdienste und die dynamischen Minijob-Grenzen an – da verstecken sich die teuersten Planungsfehler."
13,90 Euro: Mehr als nur eine neue Zahl auf dem Papier
Seit dem 1. Januar 2026 haben wir eine neue magische Grenze in der Dienstplanung: Der gesetzliche Mindestlohn liegt jetzt bei 13,90 Euro pro Stunde.
Wenn wir ehrlich sind, haben wir uns an die ständigen Erhöhungen mittlerweile gewöhnt. Schauen wir mal kurz zurück, wie rasant sich das in den letzten Jahren entwickelt hat – das macht nochmal deutlich, warum unsere Personalkosten so stark gestiegen sind:
| Zeitraum | Mindestlohn |
|---|---|
| 2022 (bis September) | 10,45 € |
| 2022 (ab Oktober) | 12,00 € |
| 2024 | 12,41 € |
| 2025 | 12,82 € |
| 2026 | 13,90 € |
Für wen gelten die neuen Vorgaben eigentlich?
Kurz gesagt: Für fast alle, die ihr im Dienstplan stehen habt. Egal ob eure Leute in Vollzeit, Teilzeit, auf Minijob-Basis oder als Saisonkräfte arbeiten. Es gibt wirklich nur eine Handvoll Ausnahmen, bei denen wir als Arbeitgeber nicht zwingend die 13,90 Euro ansetzen müssen:
- Auszubildende (hier greift unsere eigene, oft abweichende Mindestausbildungsvergütung)
- Pflichtpraktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums bei uns im Betrieb sind
- Langzeitarbeitslose (aber Vorsicht: das gilt nur in den ersten 6 Monaten nach der Einstellung!)
- Jugendliche unter 18, sofern sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung in der Tasche haben
Vorsicht vor der Minijob-Falle 2026
Hier passiert im Planer-Alltag am häufigsten der Fehler, der uns im Nachhinein richtig Geld kostet. Seit 2022 ist die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Heißt für uns in der Praxis: Neuer Mindestlohn = neue Verdienstgrenze, die wir sofort im System anpassen müssen.
Bei 13,90 Euro Stundenlohn dürfen unsere Minijobber jetzt maximal 603 Euro im Monat verdienen (das entspricht 7.236 Euro im Jahr).
Was bedeutet das jetzt konkret, wenn ihr am Dienstplan sitzt? Wir dürfen unsere Minijobber nur noch für absolut maximal 43,4 Stunden pro Monat einteilen. Brechen wir das mal runter, sind das knapp 10 Stunden pro Woche. Wenn ihr aus Gewohnheit jemanden für 12 Stunden die Woche einplant, landet ihr am Monatsende bei 48 Stunden – und zack, rutscht die Person in die Sozialversicherungspflicht. Mein Tipp: Stellt euer Dienstplan-Tool so ein, dass es bei 43 Stunden sofort eine rote Warnung ausspuckt!
Sonderfall Branchenmindestlöhne: Wenn euer Tarifvertrag dazwischenfunkt
Passt bitte auf, wenn ihr in speziellen Branchen wie der Reinigung oder Pflege unterwegs seid. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag schlägt den gesetzlichen Mindestlohn immer, sofern er höher ausfällt. Die 13,90 Euro sind dann für euch hinfällig.
Hier sind ein paar Richtwerte für 2026, die ihr unbedingt auf dem Schirm haben solltet:
| Branche | Branchenmindestlohn 2026 (ca.) |
|---|---|
| Gebäudereinigung (Innenreinigung) | 14,50 € |
| Gebäudereinigung (Glas-/Fassade) | 18,00 € |
| Elektrohandwerk | 14,50 € |
| Pflege (ungelernt) | 15,50 € |
| Pflege (qualifiziert) | 19,50 € |
| Maler-/Lackierer | 15,00 € |
Gerade im Sicherheitsgewerbe gleicht das oft einem Dschungel. Die tariflichen Mindestlöhne springen wild von Bundesland zu Bundesland. Checkt hier zwingend euren regionalen Tarifvertrag. Oft liegt selbst die einfachste Bewachungstätigkeit mittlerweile deutlich über den 13,90 Euro.
Butter bei die Fische: Was kostet uns eine Schicht jetzt wirklich?
Die echten Kosten im Alltag
Wir rechnen im Planer-Alltag ja längst nicht mehr nur mit dem nackten Bruttolohn. Jede geplante Schicht kostet uns als Betrieb mindestens: Mindestlohn × Stunden × Arbeitgeberfaktor (rechnet hier mal mit ca. 1,2 für die Sozialversicherungsbeiträge). Eine ganz normale 8-Stunden-Schicht kostet uns 2026 also mindestens 133 Euro brutto inklusive aller Lohnnebenkosten. Diese Zahl müsst ihr direkt in eure Kalkulation für Kundenangebote mitnehmen, sonst legt ihr am Ende drauf.
Das ewige Zuschlags-Chaos
Verdient jemand bei euch genau Mindestlohn und schiebt eine Nachtschicht, müsst ihr die Zuschläge natürlich auf Basis der neuen 13,90 Euro berechnen. Bei 10 % Nachtzuschlag (was im Sicherheitsgewerbe oft üblich ist) sprechen wir von 1,39 Euro extra pro Nachtstunde. Das läppert sich bei einem großen Team ordentlich.
Wenn unangekündigt der Zoll in der Tür steht
Nehmt das Thema Dokumentation bitte nicht auf die leichte Schulter. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls steht gerne mal unangekündigt vor der Tür – das habe ich in der Praxis schon oft genug erlebt. Besonders brenzlig wird es, wenn wir in diesen Branchen planen:
- Gebäudereinigung
- Gastronomie und Hotels
- Sicherheitsgewerbe
- Paket- und Kurierdienste
- Fleischwirtschaft
Wenn geprüft wird, wollen die Beamten unsere Arbeitszeitaufzeichnungen sehen und vergleichen diese eiskalt mit den Lohnabrechnungen. Wenn wir hier geschlampt haben, wird es richtig ungemütlich:
- Bußgelder bis zu 500.000 Euro (wenn uns systematische Fehler nachgewiesen werden)
- Nachzahlungen an unser Team (und das bis zu 3 Jahre rückwirkend!)
- Im allerschlimmsten Fall fliegen wir bei lukrativen öffentlichen Ausschreibungen einfach raus.
Unser ewiger Streitpunkt: Der Bereitschaftsdienst
Das ist das Thema, über das wir in Planer-Kreisen am häufigsten diskutieren. Machen wir es kurz: Bereitschaftsdienst IST Arbeitszeit. Punkt. Und deshalb muss er mit mindestens dem Mindestlohn bezahlt werden. Das gilt wirklich für die gesamte Anwesenheitszeit. Auch wenn der Kollege nachts in der Loge sitzt und drei Stunden lang nur Netflix schaut, weil absolut nichts passiert. Er ist vor Ort und hält sich bereit.
Etwas anders sieht die Welt bei der Rufbereitschaft aus. Da der Mitarbeiter hier gemütlich zuhause auf der Couch bleiben darf, zählt nur die Zeit als echte Arbeitszeit, in der er tatsächlich zum Einsatz gerufen wird. Für die reine Erreichbarkeit auf dem Handy können wir eine geringere, vertraglich vereinbarte Pauschale ansetzen.
Ein kleines Rechenbeispiel aus dem Alltag: Unser Sicherheitsmitarbeiter schiebt eine 12-Stunden-Nachtschicht mit Bereitschaftsanteil. Auch wenn er davon 8 Stunden schläft oder liest, müssen wir alle 12 Stunden mit den 13,90 Euro vergüten. Das macht nackte Kosten von mindestens 166,80 Euro brutto für diese einzige Schicht.
Lilias Checkliste: So sichert ihr eure Planung ab
Macht es euch im Alltag leichter und geht diese fünf Punkte durch, bevor ihr euren nächsten Dienstplan endgültig freigebt:
- Bereitschaftsdienst ist und bleibt Arbeitszeit: Bitte versucht erst gar nicht, Bereitschaftszeiten in der Firma pauschal unter dem Mindestlohn abzufrühstücken. Das fliegt euch bei der nächsten Prüfung um die Ohren.
- Branchen-Tarife immer gegenchecken: Seid ihr in der Gebäudereinigung oder Pflege? Dann vergesst die 13,90 Euro und schaut direkt in eure allgemeinverbindlichen Branchentarife.
- Minijob-Stunden knallhart begrenzen: Kappt eure Minijobber zwingend bei 43,4 Stunden im Monat. Eine Stunde zu viel eingeplant und ihr habt ein teures versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an der Backe.
- Keine kreativen Tricksereien: Kosten für Kost und Logis dürfen wir nicht einfach so auf den Mindestlohn anrechnen. Die 13,90 Euro müssen bar (bzw. auf dem Konto) bei euren Leuten ankommen.
- Fahrzeiten sind bezahlte Arbeitszeiten: Das ist besonders wichtig in der Gebäudereinigung oder bei mobilen Diensten (wie in der Pflege). Die Fahrerei von Objekt A nach Objekt B ist bezahlte Arbeitszeit. Wer diese Zeit unter den Tisch fallen lässt, rutscht bei der Stundenberechnung automatisch unter den gesetzlichen Mindestlohn.
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