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Schichtplanung4 min Lesezeit

Dienstplan Sicherheitsdienst

Worauf es bei der Dienstplanung im Sicherheitsgewerbe ankommt – von § 34a-Qualifikationen über Tarifvorgaben bis zur Einsatzplanung bei wechselnden Standorten.

Was den Dienstplan im Sicherheitsdienst besonders macht

Ein Dienstplan in der Sicherheitsbranche funktioniert grundlegend anders als in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Der Grund: Sicherheitskräfte arbeiten nicht an einem festen Ort zu festen Zeiten, sondern an wechselnden Standorten mit unterschiedlichen Anforderungen – und oft kurzfristig.

Ein Bürogebäude braucht nachts einen Wachmann mit Unterrichtung nach § 34a. Eine Veranstaltung am Wochenende braucht fünf Kräfte mit Sachkundeprüfung. Eine Baustelle braucht ab Montag für drei Wochen eine Bewachung rund um die Uhr. Jeder dieser Aufträge hat eigene Anforderungen an Qualifikation, Anzahl und Zeitraum.

Der Dienstplan muss das alles abbilden – und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Die besonderen Herausforderungen

Qualifikationsanforderungen

Im Sicherheitsgewerbe darf nicht jeder überall eingesetzt werden. Die Gewerbeordnung (§ 34a GewO) unterscheidet zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen:

  • Unterrichtung (40 Stunden): Ausreichend für einfache Bewachungstätigkeiten wie Pfortendienst oder Objektschutz ohne Publikumsverkehr
  • Sachkundeprüfung: Pflicht für Türsteher, Kaufhausdetektive, Bewachung im öffentlichen Raum, leitende Funktionen
  • Zusatzqualifikationen: Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Waffensachkunde – je nach Auftrag erforderlich

Ein Dienstplan, der nur nach Verfügbarkeit besetzt, riskiert, dass die falsche Person am falschen Ort steht. Das ist nicht nur ein Qualitätsproblem – es ist ein Verstoß gegen die GewO und kann zum Verlust der Bewachungserlaubnis führen.

Wechselnde Einsatzorte

Sicherheitsmitarbeiter sind selten fest einem Standort zugeordnet. Ein typisches Unternehmen mit 30 Mitarbeitern bedient gleichzeitig:

  • 3–5 Daueraufträge (Objektschutz, Werkschutz)
  • 2–8 wechselnde Veranstaltungen pro Woche
  • Kurzfristige Sonderaufträge (Baustellen, Messen)

Der Dienstplan muss also nicht nur wer und wann beantworten, sondern auch wo – und ob der Mitarbeiter den Einsatzort in zumutbarer Zeit erreichen kann.

Unregelmäßige Schichtlängen

Im Sicherheitsdienst gibt es keine Standard-8-Stunden-Schicht. Die Realität:

  • Veranstaltungsdienst: 4–6 Stunden
  • Nachtbewachung: 8–12 Stunden
  • Messeeinsatz: 10–14 Stunden über mehrere Tage
  • Revierdienst: wechselnde Kurzschichten

Ein starres Schichtmodell funktioniert hier nicht. Die Planung muss flexibel genug sein, um unterschiedliche Schichtlängen pro Auftrag abzubilden.

Kurzfristigkeit

Im Eventbereich kommen Aufträge oft mit drei bis fünf Tagen Vorlauf. Ein Veranstalter bestätigt am Mittwoch, dass er am Samstag sechs Sicherheitskräfte braucht. Wer dann erst anfängt zu planen, hat ein Problem.

Gute Dienstplanung im Sicherheitsgewerbe bedeutet deshalb:

  • Stammteam mit Flexibilität: Ein Kern an festen Mitarbeitern für Daueraufträge, ein Pool an Aushilfen für Spitzen
  • Schnelle Kommunikation: Schichtzuweisungen müssen innerhalb von Stunden beim Mitarbeiter ankommen
  • Aktuelle Verfügbarkeiten: Wer diese Woche noch kann und wer nicht, muss jederzeit abrufbar sein

Rechtliche Besonderheiten

Tarifvertrag beachten

Die meisten Sicherheitsunternehmen sind an den BDSW-Tarifvertrag oder regionale Sicherheitstarifverträge gebunden. Diese regeln:

  • Mindestlöhne nach Tätigkeitsart und Bundesland (zum Teil deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn)
  • Zuschlagssätze: Nachtzuschlag typischerweise 10 %, Sonntagszuschlag 25–50 %, Feiertagszuschlag 100 %
  • Höchstarbeitszeiten und Sonderregelungen für Bereitschaftsdienst

Nachtarbeit ist die Norm

In kaum einer anderen Branche fällt so viel Nachtarbeit an. Das bedeutet:

  • Jede Stunde zwischen 23:00 und 06:00 löst einen Nachtzuschlag aus
  • Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Die 11-Stunden-Ruhezeit nach einer Nachtschicht muss eingehalten werden – eine Nachtschicht bis 06:00 heißt: frühester Dienstbeginn 17:00

Dokumentationspflicht

Seit 2022 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen. Im Sicherheitsdienst kommt hinzu:

  • Wachbuch-Pflicht je nach Auftraggeber
  • Nachweise über Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter
  • Revierkontrollnachweise (Wächterkontrollsystem)

Die typischen Fehler

  • Qualifikationen nicht geprüft: Ein Mitarbeiter ohne Sachkundeprüfung wird als Türsteher eingeteilt. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder und Auftragsverlust.
  • Fahrtzeiten ignoriert: Ein Mitarbeiter, der in Dresden wohnt, kann nicht kurzfristig einen Auftrag in Leipzig übernehmen, wenn dazwischen nur zwei Stunden liegen.
  • Überstunden nicht im Blick: Durch die vielen Wochenendeinsätze und Nachtschichten sammeln sich schnell Überstunden an. Wer nicht mitzählt, hat am Monatsende das Problem.
  • Immer dieselben Leute für Nachtschichten: Das führt zu Burnout und Kündigung. Rotation ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich geboten.
  • Keine Springer eingeplant: Wenn der einzige Sachkundeprüfung-Inhaber krank wird und kein Ersatz da ist, kann der Auftrag nicht bedient werden.

Was einen guten Sicherheits-Dienstplan ausmacht

Ein Dienstplan im Sicherheitsgewerbe muss fünf Dinge gleichzeitig können:

  1. Aufträge abbilden – mit Standort, Zeitraum, Anforderungen und benötigter Personalstärke
  2. Qualifikationen matchen – nur wer die richtige Qualifikation hat, wird eingeteilt
  3. Arbeitszeit überwachen – Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit, Überstundenstand
  4. Zuschläge korrekt berechnen – nach dem geltenden Tarifvertrag
  5. Schnell kommunizieren – Änderungen müssen sofort beim Mitarbeiter ankommen

Mit Excel oder WhatsApp ist das ab einer gewissen Größe nicht mehr beherrschbar. Ab 15–20 Mitarbeitern und mehreren gleichzeitigen Aufträgen braucht es ein System, das diese Komplexität abfängt.

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