Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2026
Lohntabellen, Zuschläge und Arbeitszeiten im Sicherheitsgewerbe - was der BDSW-Tarifvertrag 2026 regelt und was Arbeitgeber wissen müssen.
Ein Experten-Take von Lilia Kakuno
Lilias Meinung: "Tarifverträge lesen sich oft wie eine Geheimsprache, oder? Gerade in unserem Sicherheitsgewerbe, wo fast jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, verliert man schnell den Überblick. Aber ganz ehrlich: Wenn wir als Disponenten den Tarifvertrag nicht aus dem Effeff beherrschen, kalkulieren wir unsere Schichten in den Ruin oder – fast noch schlimmer – wir ärgern unsere Leute mit falschen Abrechnungen. Lasst uns mal schauen, was die Regeln für 2026 für unsere tägliche Planung wirklich bedeuten."
Was regelt unser Tarifvertrag eigentlich?
Der Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe ist das Regelwerk für rund 260.000 Beschäftigte. Verhandelt wird er zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und ver.di. Das Tückische dabei: Es gibt keinen bundeseinheitlichen Vertrag. Die Bedingungen werden je Bundesland oder Tarifgebiet festgelegt.
Ein Sicherheitsmitarbeiter in Bayern hat also andere Konditionen als einer in Sachsen. Auch die Zuschläge und Arbeitszeitregeln können komplett anders aussehen.
Warum wir als Dienstplaner den Tarif auswendig kennen müssen
Gute Planung ist mehr als nur Zeiten zuteilen. Der Tarifvertrag diktiert uns harte wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen:
- Mindestlöhne entscheiden, was uns die Schicht überhaupt kostet.
- Zuschlagssätze zeigen uns, ob das Wochenende den Kundenauftrag unwirtschaftlich macht.
- Höchstarbeitszeiten sind unser rotes Tuch bei der Planung.
- Tätigkeitszuordnungen entscheiden, welchen Stundenlohn der Mitarbeiter für genau diesen einen Einsatz bekommt.
Die verschiedenen Lohngruppen verstehen
Wir werfen nicht alle Sicherheitskräfte in einen Topf. Der Tarif differenziert stark nach Qualifikation und Aufgabe:
| Lohngruppe | Typische Tätigkeit | Was ihr dafür braucht |
|---|---|---|
| Separatwachdienst | Einfache Objektbewachung, Pfortendienst | Unterrichtung (§ 34a) |
| Revier- und Streifendienst | Mobile Kontrollen, Rundgänge | Unterrichtung + Erfahrung |
| Veranstaltungsdienst | Einlasskontrollen, Ordnerdienst | Sachkundeprüfung (§ 34a) |
| Werkschutz / Objektschutz | Schutz kritischer Infrastruktur | Sachkundeprüfung + Zusatzqualifikation |
| Geld- und Werttransport | Transport und Bewachung von Werten | Spezialausbildung |
| Luftsicherheit | Sicherheitskontrollen an Flughäfen | Behördliche Zulassung |
Mein Rat: Schaut zwingend in den Tarifvertrag eures Bundeslandes! Die Bezeichnungen und vor allem die genauen Stundenlöhne variieren stark.
Das große Thema: Zuschläge
Viele sind überrascht, wie moderat die tariflichen Zuschläge bei uns ausfallen:
| Zuschlagsart | Typischer Tarifsatz | Was steuerfrei möglich wäre |
|---|---|---|
| Nachtarbeit (23:00-06:00) | 10 % | 25 % (bzw. 40 % ab 00:00) |
| Sonntagsarbeit | 25-50 % (regional unterschiedlich) | 50 % |
| Feiertagsarbeit | 100 % | 125-150 % |
| Heiligabend / 1. Weihnachtstag | 100-150 % | 150 % |
| Silvester | 100 % | 125 % |
Der Nachtzuschlag von 10 % sorgt oft für Diskussionen. Ja, das Bundesarbeitsgericht (BAG) findet 25 % "angemessen". Aber solange ihr tarifgebunden seid, sticht euer Tarifvertrag das BAG-Urteil. Ihr fahrt also mit 10 % rechtlich sicher.
Aber Vorsicht: Wenn ihr nicht tarifgebunden seid (kein BDSW, kein Haustarif), müsst ihr euch zwingend am BAG-Richtwert von 25 % orientieren. Einfach aus dem Tarif austreten, kann eure Nachtschichten massiv verteuern!
Allgemeinverbindlichkeit – Die Falle für Nicht-Mitglieder
Denkt nicht: "Wir sind kein BDSW-Mitglied, der Tarif juckt uns nicht." Einige regionale Tarifverträge sind vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt worden. Wenn das in eurer Region so ist, gilt der Tarifvertrag für euch – ob ihr wollt oder nicht. Klärt das also unbedingt ab!
Was bringt 2026 Neues?
Lohnsteigerungen
Die Verhandlungen haben fast überall für ein Plus gesorgt. Wir sprechen meist von 3 bis 8 Prozent, oft in Stufen über zwei Jahre. Rechnet das rechtzeitig in eure Angebote ein!
Die elektronische Zeiterfassung
Excel und Stundenzettel haben ab 2026 ausgedient. Die digitale Zeiterfassung wird Pflicht. Wenn ihr das noch nicht auf dem Schirm habt: Kümmert euch jetzt um eine Software-Lösung.
Mindestlohn als Untergrenze
Der gesetzliche Mindestlohn springt 2026 auf 13,90 Euro. Falls euer regionaler Tarifvertrag für einfache Dienste darunter liegt (oft im Osten ein Thema), müsst ihr den gesetzlichen Mindestlohn zahlen!
Was heißt das konkret für die Dienstplanung?
Wenn wir eine Sonntagsschicht (22:00 bis 06:00 Uhr) bei 14,50 € Basislohn planen, rechnen wir:
- 22:00-23:00: Sonntagszuschlag (50 %) = 21,75 €
- 23:00-06:00: Sonntag (50 %) + Nacht (10 %) = 23,20 € × 7 Std. = 162,40 €
- Gesamtkosten: 184,15 € (plus Sozialabgaben)
Ohne dieses Zahlenwerk könnt ihr eure Einsätze nicht rentabel planen. Außerdem müsst ihr im Plan erfassen, als was die Mitarbeiter arbeiten. Wenn der Separatwächter heute beim Großevent aushelft, müsst ihr ihm für diese Stunden den besseren Veranstaltungsdienst-Lohn zahlen.
Lilias Praxis-Tipps
Lasst uns diese teuren und nervigen Fehler ab heute vermeiden:
- Schneidert nicht den falschen Tarifvertrag über: Nur weil der Chef aus Hessen kommt, gilt in Berlin nicht der hessische Tarif. Nutzt die Löhne eures Einsatzortes.
- Differenziert eure Lohngruppen: Zahlt nicht allen den gleichen Einheitslohn, wenn der Tarif klar nach Tätigkeiten unterscheidet.
- Checkt die Allgemeinverbindlichkeit: Seid euch sicher, ob der Tarifvertrag für eure Region zwingend gilt, auch wenn ihr nicht im Verband seid.
- Zuschläge sauber berechnen: Der 10 % Nachtzuschlag gilt nur für die Stunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr, nicht einfach pauschal auf die komplette 12-Stunden-Nachtschicht!
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