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Recht & Compliance7 min LesezeitVon Max Andronytschew

Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2026

Lohntabellen, Zuschläge und Arbeitszeiten im Sicherheitsgewerbe - was der BDSW-Tarifvertrag 2026 regelt und was Arbeitgeber wissen müssen.

Aus der Praxis: "Tarifverträge sind komplex zu lesen. Im Sicherheitsgewerbe, wo fast jedes Bundesland eigene Regelungen hat, ist der Überblick besonders schwer zu behalten. Disponenten, die den Tarifvertrag nicht souverän beherrschen, kalkulieren entweder die Schichten unwirtschaftlich oder – ebenso problematisch – sie verursachen mit fehlerhaften Abrechnungen Konflikte im Team. Im Folgenden zeigen wir, was die Regelungen für 2026 für die tägliche Planung bedeuten."

Was der Tarifvertrag regelt

Der Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe ist das Regelwerk für rund 260.000 Beschäftigte. Verhandelt wird er zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und ver.di. Eine Besonderheit: Es gibt keinen bundeseinheitlichen Vertrag. Die Bedingungen werden je Bundesland oder Tarifgebiet festgelegt.

Ein Sicherheitsmitarbeiter in Bayern hat damit andere Konditionen als einer in Sachsen. Auch Zuschläge und Arbeitszeitregeln können erheblich abweichen.

Warum Dienstplaner den Tarif kennen müssen

Gute Planung erschöpft sich nicht in der Zuteilung von Zeiten. Der Tarifvertrag setzt zentrale wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Mindestlöhne bestimmen die Kosten je Schicht.
  • Zuschlagssätze zeigen, ob ein Wochenendauftrag wirtschaftlich darstellbar ist.
  • Höchstarbeitszeiten sind eine harte Planungsgrenze.
  • Tätigkeitszuordnungen bestimmen den Stundenlohn für den konkreten Einsatz.

Die verschiedenen Lohngruppen

Sicherheitskräfte werden differenziert behandelt. Der Tarif unterscheidet stark nach Qualifikation und Aufgabe:

LohngruppeTypische TätigkeitVoraussetzungen
SeparatwachdienstEinfache Objektbewachung, PfortendienstUnterrichtung (§ 34a)
Revier- und StreifendienstMobile Kontrollen, RundgängeUnterrichtung + Erfahrung
VeranstaltungsdienstEinlasskontrollen, OrdnerdienstSachkundeprüfung (§ 34a)
Werkschutz / ObjektschutzSchutz kritischer InfrastrukturSachkundeprüfung + Zusatzqualifikation
Geld- und WerttransportTransport und Bewachung von WertenSpezialausbildung
LuftsicherheitSicherheitskontrollen an FlughäfenBehördliche Zulassung

Empfehlung: Prüfen Sie zwingend den Tarifvertrag Ihres Bundeslandes. Bezeichnungen und Stundenlöhne variieren stark.

Zuschläge

Die tariflichen Zuschläge im Sicherheitsgewerbe fallen vergleichsweise moderat aus:

ZuschlagsartTypischer TarifsatzSteuerfrei möglich
Nachtarbeit (23:00-06:00)10 %25 % (bzw. 40 % ab 00:00)
Sonntagsarbeit25-50 % (regional unterschiedlich)50 %
Feiertagsarbeit100 %125-150 %
Heiligabend / 1. Weihnachtstag100-150 %150 %
Silvester100 %125 %

Der Nachtzuschlag von 10 % wird häufig diskutiert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält 25 % für "angemessen". Solange Sie tarifgebunden sind, geht der Tarifvertrag dem BAG-Urteil vor. Mit 10 % sind Sie damit rechtlich abgesichert.

Hinweis: Wer nicht tarifgebunden ist (kein BDSW, kein Haustarif), muss sich am BAG-Richtwert von 25 % orientieren. Ein Austritt aus dem Tarif kann die Nachtschichten erheblich verteuern.

Allgemeinverbindlichkeit – Risiko für Nicht-Mitglieder

Eine Annahme wie "Wir sind kein BDSW-Mitglied, der Tarif gilt nicht für uns" kann teuer werden. Einige regionale Tarifverträge wurden vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt. Greift diese Erklärung in Ihrer Region, gilt der Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Klären Sie diesen Punkt zwingend ab.

Stundenlöhne 2026 nach Bundesland (Auswahl)

Die genauen Tabellen werden zwischen BDSW und ver.di pro Tarifgebiet verhandelt. Stand Januar 2026 bewegen sich die Eckwerte für die Lohngruppe Separat- und Objektwachdienst etwa so:

TarifgebietLohngruppe 1 (Objekt)WerkschutzGeld- und Werttransport
Bayernab 14,40 €ab 16,80 €ab 19,50 €
Baden-Württembergab 14,30 €ab 16,60 €ab 19,30 €
Hessenab 14,20 €ab 16,40 €ab 19,00 €
NRWab 14,10 €ab 16,20 €ab 18,80 €
Berlin / Brandenburgab 13,90 €ab 15,80 €ab 18,40 €
Sachsen / Thüringenab 13,90 €ab 15,40 €ab 17,90 €

Verbindliche Werte stehen im jeweils gültigen Tarifvertrag des BDSW-Landesverbands. Für Sonderlohngruppen wie Luftsicherheit oder Atomtransport empfiehlt sich eine direkte Anfrage beim Verband. Hier gelten teils deutlich höhere Sätze und zwingende Zusatzqualifikationen.

Geld- und Werttransport: Sonderbestimmungen

Geld- oder Werttransport unterliegt besonderen Anforderungen. Hinzu kommen:

  • Pflicht zur Doppelbesetzung: Mindestens zwei Mitarbeiter pro Fahrt mit getrennten Aufgabenbereichen (Fahrer und Begleiter).
  • Spezielle Sachkundeprüfung über § 34a GewO hinaus (BDSW-Modul).
  • Risikozulagen: Die meisten Tarifverträge sehen Zulagen je nach Werttransport-Stufe vor.
  • Begrenzte Schichtlänge: Aufgrund der hohen Belastung schreiben Tarifverträge häufig Höchstschichten von acht bis neun Stunden vor, deutlich unter den zehn Stunden des ArbZG.
  • Versicherungsrechtliche Anzeigepflicht: Personalveränderungen sind anzuzeigen, andernfalls entfällt der Versicherungsschutz im Schadensfall.

Diese Einsätze gehören nicht in die Routineplanung des Objektschutzes, sondern erfordern eine eigenständige Behandlung.

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge prüfen

Ein Tarifvertrag wirkt für nicht tarifgebundene Arbeitgeber nur dann, wenn er vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Aktuell haben in mehreren Bundesländern die Lohntarifverträge des Sicherheitsgewerbes AVE-Status. Die offizielle Liste pflegt das BMAS unter „Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge". Eine jährliche Prüfung ist sinnvoll, da der Status erneuert oder beendet werden kann.

Bei allgemeinverbindlichem Tarifvertrag gelten Lohnuntergrenzen, Zuschlagssätze und teils auch Höchstarbeitszeiten zwingend, auch ohne BDSW-Mitgliedschaft. Verstöße werden bei Zollprüfungen aufgedeckt und ziehen Nachzahlungen sowie Bußgelder nach sich.

Neuerungen 2026

Lohnsteigerungen

Die Verhandlungen haben in den meisten Tarifgebieten zu Erhöhungen geführt, in der Regel zwischen drei und acht Prozent, häufig in Stufen über zwei Jahre. Kalkulieren Sie diese rechtzeitig in Ihre Angebote ein.

Elektronische Zeiterfassung

Die Pflicht zur Zeiterfassung besteht seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 bereits, die Form ist derzeit frei. Eine ausdrückliche Pflicht zur elektronischen Erfassung ist geplant, aber noch nicht in Kraft. Excel-Tabellen und Stundenzettel gelten als manipulationsanfällig; wer noch keine digitale Lösung hat, sollte eine Software-Einführung zeitnah planen.

Mindestlohn als Untergrenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro. Liegt der regionale Tarifvertrag für einfache Dienste darunter (insbesondere in Ostdeutschland relevant), ist der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

Konkrete Auswirkungen auf die Dienstplanung

Beispielrechnung für eine Sonntagsschicht (22:00 bis 06:00 Uhr) bei 14,50 € Basislohn:

  • 22:00-23:00: Sonntagszuschlag (50 %) = 21,75 €
  • 23:00-06:00: Sonntag (50 %) + Nacht (10 %) = 23,20 € × 7 Std. = 162,40 €
  • Gesamtkosten: 184,15 € (plus Sozialabgaben)

Ohne diese Kalkulation lassen sich Einsätze nicht rentabel planen. Zudem ist im Plan zu erfassen, in welcher Funktion der Mitarbeiter arbeitet. Wer als Separatwächter bei einem Großevent aushilft, hat für diese Stunden Anspruch auf den höheren Veranstaltungsdienst-Lohn.

Bewacherregister, DFB-Pin und Sachkunde im Plan

Die tarifvertragliche Lohngruppen-Zuordnung funktioniert nur bei sauber gepflegten Mitarbeiter-Qualifikationen. Im Sicherheitsgewerbe relevant:

  • Bewacherregister-Nummer (BWR-ID): Pflichteintrag im Bundesweiten Bewacherregister (BWR) seit 2019. Ohne BWR-ID ist eine Bewachungsschicht unzulässig.
  • § 34a-Unterrichtung: Pflicht für jeden Bewacher, unbefristet gültig, Nachweis über die IHK.
  • § 34a-Sachkundeprüfung: Pflicht für Veranstaltungsdienst, Bewachung im öffentlichen Raum und höhere Lohngruppen.
  • DFB-Pin (Stadionverbots-System): Pflicht für Veranstaltungsdienst im Profifußball, jährliche Schulung.

Eine Schichtzuweisung ohne aktive Qualifikation führt zu Compliance-Verstößen. Eine gepflegte Qualifikationsmatrix gehört zwingend in jede Sicherheits-Dienstplan-Software, idealerweise mit automatischer Sperre bei abgelaufener BWR-ID. Weiterführend im Wissen-Artikel zum Dienstplan im Sicherheitsdienst.

Tarif-Mini-Lexikon

BegriffWas es heißt
TarifgebundenArbeitgeber ist BDSW-Mitglied oder hat Haustarif geschlossen.
Allgemeinverbindlich (AVE)Tarif gilt auch für Nicht-Mitglieder, wenn vom BMAS so erklärt.
Manteltarifvertrag (MTV)Regelt Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, oft länger gültig.
Lohntarifvertrag (LTV)Regelt Stundenlöhne nach Lohngruppen, häufiger neu verhandelt.
TarifautomatikLohnerhöhung greift automatisch, ohne neuen Arbeitsvertrag.
GünstigkeitsprinzipBessere individuelle Vereinbarung sticht den Tarif.
NachwirkungAlter Tarif gilt weiter, bis ein neuer in Kraft tritt.

Praxis-Tipps

Folgende Fehler lassen sich systematisch vermeiden:

  • Den richtigen Tarifvertrag anwenden: Der Sitz des Arbeitgebers ist nicht maßgeblich. Maßgeblich ist der Einsatzort des Mitarbeiters.
  • Lohngruppen differenzieren: Ein Einheitslohn ist unzulässig, wenn der Tarifvertrag nach Tätigkeiten unterscheidet.
  • Allgemeinverbindlichkeit prüfen: Klären Sie, ob der Tarifvertrag in Ihrer Region zwingend gilt, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.
  • Zuschläge korrekt berechnen: Der 10-Prozent-Nachtzuschlag gilt nur für die Stunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr, nicht pauschal auf eine komplette Zwölfstunden-Nachtschicht.

Wer BDSW-Lohngruppen, bundesland-spezifische Stundensätze und Zuschlagslogik nicht manuell pflegen möchte, findet die Tarif-Automatik in Dienstify für Sicherheitsdienste.

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