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Glossar4 min Lesezeit

Sonntagszuschlag

Was ist ein Sonntagszuschlag, wie hoch ist er und welche Steuerregeln gelten? Alles zu Anspruch und Steuerfreiheit im Schichtbetrieb.

Der Sonntagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an Sonntagen. Er wird als prozentualer Aufschlag auf den Grundstundenlohn gezahlt und ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Sonntagszuschlägen gibt es nicht. Die Höhe ergibt sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag. Üblich sind 25 bis 50 Prozent auf den Grundlohn. Im öffentlichen Dienst und in der Pflege ist der Zuschlag tariflich festgelegt, in anderen Branchen verhandeln ihn die Parteien frei.

Die Steuerregelung

Hier wird es interessant: Laut § 3b EStG sind Sonntagszuschläge bis zu 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Allerdings nur, wenn der Grundlohn 50 Euro pro Stunde nicht übersteigt. Für die Sozialversicherung liegt die Grenze bei 25 Euro pro Stunde.

Ein Beispiel: Bei einem Grundlohn von 18 Euro pro Stunde und 50 % Sonntagszuschlag sind die zusätzlichen 9 Euro komplett steuerfrei. Das macht Sonntagsarbeit für Arbeitnehmer finanziell attraktiv.

Abgrenzung zu anderen Zuschlägen

Der Sonntagszuschlag steht neben anderen Zuschlägen wie dem Nachtzuschlag oder Feiertagszuschlag. Fallen mehrere Zuschläge zusammen (z. B. Sonntagsarbeit in der Nachtschicht), werden sie in der Regel addiert. Auch hier gilt: Die konkreten Regelungen bestimmt der jeweilige Tarifvertrag.

Häufiger Fehler: Pauschale Abgeltung

Manche Betriebe zahlen einen pauschalen Zuschlag pro Monat statt pro tatsächlich geleisteter Sonntagsstunde. Das ist bequem, aber steuerlich problematisch: Die Steuerfreiheit greift nur, wenn der Zuschlag nachweislich für konkrete Sonntagsarbeit gezahlt wird. Pauschalen ohne Stundennachweis werden bei einer Betriebsprüfung in der Regel nachversteuert.

Sonntagszuschlag in der Dienstplanung

Für den Planer bedeuten Sonntagszuschläge: Jede Sonntagsstunde kostet deutlich mehr als eine Werktagsstunde. Bei einer Besetzungsplanung für Sonntage sollten Sie deshalb genau prüfen, ob die volle Besetzung nötig ist oder ob eine reduzierte Mannschaft ausreicht. In vielen Betrieben ist der Sonntag ruhiger als der Rest der Woche.

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie Sonntagsarbeit minutengenau. Das Finanzamt prüft bei Steuerfreiheit genau, ob die Arbeit tatsächlich an einem Sonntag (0:00 bis 24:00 Uhr) stattgefunden hat. Ein Stundenzettel oder digitales Zeiterfassungssystem mit automatischer Sonntagserkennung spart Ihnen Ärger bei der nächsten Prüfung.

Berechnungsbeispiel: Sonntagsschicht in der Pflege

Eine Pflegekraft mit einem Grundlohn von 17,50 Euro arbeitet an einem Sonntag eine 8-Stunden-Schicht. Der Tarifvertrag sieht 50 Prozent Sonntagszuschlag vor.

  • Grundvergütung: 8 × 17,50 Euro = 140,00 Euro
  • Sonntagszuschlag (50 %): 8 × 8,75 Euro = 70,00 Euro (steuerfrei nach § 3b EStG)
  • Gesamtbrutto: 210,00 Euro

Da der Grundlohn unter der 25-Euro-Schwelle liegt, sind die 70 Euro Zuschlag auch sozialversicherungsfrei. Auf der Lohnabrechnung müssen Grundlohn und Zuschlag getrennt ausgewiesen sein, sonst fällt die Steuerfreiheit weg.

Wann fängt der Sonntag eigentlich an?

Steuerlich gilt: Sonntag ist von 0:00 bis 24:00 Uhr. Eine Schicht, die Samstag um 22:00 Uhr beginnt und Sonntag um 6:00 Uhr endet, hat nur 6 Stunden steuerfreien Sonntagsanteil (Mitternacht bis 6 Uhr), die ersten zwei Stunden vor Mitternacht zählen als reguläre Samstag-Stunden.

Sonderregel für Nachtarbeit: Beginnt eine Schicht vor 0:00 Uhr und endet nach 4:00 Uhr morgens, gilt die gesamte Zeit ab 0:00 Uhr als Sonntagsarbeit, auch wenn der Mitarbeiter dann eigentlich schon am Montag stempelt. Diese Regel ist bei Nachtschichten in Sicherheitsdiensten und in der Industrie besonders relevant.

Häufige Fehlerquellen bei der Lohnabrechnung

  • Zuschlag auf Bruttogehalt statt auf Grundlohn: Der Zuschlag wird ausschließlich auf den vertraglichen Stundenlohn berechnet, nicht auf das ausgezahlte Bruttogehalt inklusive anderer Zuschläge.
  • Falsche Schwellwert-Berechnung: Wenn ein Mitarbeiter neben dem Grundlohn auch eine vertragliche Schichtzulage hat, wird die Zulage in den Grundlohn einbezogen, was die 25-Euro-Sozialversicherungs-Schwelle näher rückt.
  • Vergessene Doppelzuschläge: Wenn der Sonntag auf einen Feiertag fällt, gibt es nicht beide Zuschläge zusammen, sondern nur den höheren Feiertagszuschlag (typischerweise 100 % oder 125 %).

Aus der Praxis: Sonntagsschichten klug planen

Aus der Praxis: Wer Sonntagsarbeit dauerhaft mit denselben Mitarbeitern bestreitet, riskiert nicht nur Beschwerden, sondern verschenkt auch das wirtschaftliche Potenzial der Steuerfreiheit. Die Steuerersparnis nutzt nämlich nur dann etwas, wenn auch Mitarbeiter mit niedrigeren Stundenlöhnen ran dürfen, weil der prozentuale Zuschlag dort am stärksten netto wirkt. Ein 14-Euro-Grundlohn-Mitarbeiter profitiert relativ deutlich mehr als die Schichtleiter mit 25 Euro plus Zulage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der steuerfreie Sonntagszuschlag?+
Sonntagszuschläge bis 50 % des Grundlohns sind steuerfrei, wenn der Grundlohn maximal 50 EUR pro Stunde beträgt. Die Sozialversicherungsfreiheit gilt bis zu einem Grundlohn von 25 EUR pro Stunde.
Haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen Sonntagszuschlag?+
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschläge. Der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ohne solche Regelung schuldet der Arbeitgeber nur den normalen Lohn.
Muss der Sonntagszuschlag auf der Lohnabrechnung extra ausgewiesen werden?+
Ja. Damit die Steuerfreiheit greift, muss der Sonntagszuschlag auf der Lohnabrechnung separat vom Grundlohn ausgewiesen werden. Eine pauschale Vergütung ohne Aufschlüsselung ist steuerlich nicht begünstigt.

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