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Glossar2 min Lesezeit

Feiertagsarbeit

Was gilt bei Feiertagsarbeit, welche Regelungen zu Zuschlägen, Ersatzruhetagen und Ausgleich müssen Sie als Arbeitgeber im Schichtbetrieb kennen?

Feiertagsarbeit bezeichnet die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Grundsätzlich sind Feiertage arbeitsfrei. In Schichtbetrieben, die rund um die Uhr oder auch am Wochenende laufen, lässt sich das aber oft nicht vermeiden. Für diese Fälle gibt es klare gesetzliche Regelungen.

Was sagt das Gesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (§9 ArbZG) verbietet Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich. Ausnahmen gelten für Betriebe, die nicht stillstehen können: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Rettungsdienste und weitere.

Zuschläge und Ausgleich

Für Feiertagsarbeit gelten besondere Kompensationsregeln:

  • Ersatzruhetag: Wer an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen
  • Zuschläge: Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Üblich sind 50 % bis 150 % auf den Grundlohn
  • Steuerfreiheit: Feiertagszuschläge bis 125 % des Grundlohns (max. 25 EUR/Stunde) sind steuerfrei, wenn sie tatsächlich für Feiertagsarbeit gezahlt werden

Besonderheit: Feiertag fällt auf einen Sonntag

Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, gelten die strengeren Feiertagsregeln. Die Sonntagsarbeit-Zuschläge und Feiertagszuschläge werden in der Regel nicht addiert, sondern es gilt der höhere Satz.

Regionale Unterschiede

Deutschland hat keine einheitliche Feiertagsregelung. Bayern hat 13 gesetzliche Feiertage, Bremen nur 9. Fronleichnam gilt nur in bestimmten Bundesländern. Für Betriebe mit Standorten in mehreren Ländern bedeutet das: Der Dienstplan muss je nach Standort unterschiedliche Feiertage berücksichtigen. Sonst bezahlen Sie Feiertagszuschläge, obwohl gar kein Feiertag ist, oder umgekehrt.

Für die Dienstplanung

Planen Sie Feiertage frühzeitig und verteilen Sie die Belastung fair. Wer letztes Jahr Weihnachten gearbeitet hat, sollte dieses Jahr frei haben. Führen Sie eine einfache Rotationsliste: Wer hat an welchem Feiertag gearbeitet? So vermeiden Sie Diskussionen und schaffen Transparenz. In Kontischichtbetrieben mit festen Turnusplänen ergibt sich die Verteilung oft automatisch aus der Rotation.

Häufige Fragen

Welche Zuschläge gelten für Feiertagsarbeit?+
Die Höhe der Feiertagszuschläge ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Üblich sind 50 % bis 150 % auf den Grundlohn.
Haben Mitarbeiter bei Feiertagsarbeit Anspruch auf einen Ersatzruhetag?+
Ja. Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, hat laut Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.
Sind Feiertagszuschläge steuerfrei?+
Feiertagszuschläge bis 125 % des Grundlohns sind steuerfrei, wenn der Grundlohn maximal 25 EUR pro Stunde beträgt und die Zuschläge tatsächlich für geleistete Feiertagsarbeit gezahlt werden.

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