Nachtzuschlag
Was ist der Nachtzuschlag, wie hoch ist er und wann haben Arbeitnehmer Anspruch darauf? Gesetzliche Regelungen und Berechnung im Detail.
Der Nachtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer für Arbeit während der gesetzlichen Nachtzeit erhalten. Das Arbeitszeitgesetz definiert Nachtzeit als den Zeitraum von 23:00 bis 6:00 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien gilt abweichend 22:00 bis 5:00 Uhr.
Wie hoch ist der Nachtzuschlag?
Das Gesetz legt keine feste Prozentzahl fest. Es verlangt eine "angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt". Die Rechtsprechung hat sich auf 25 % Zuschlag als Richtwert eingependelt. Bei dauerhafter Nachtarbeit (nicht nur gelegentlich) hält das Bundesarbeitsgericht 30 % für angemessen.
Tarifverträge können andere Sätze festlegen. In manchen Branchen liegen die Nachtzuschläge bei 15 %, in anderen bei 50 %. Der Tarifvertrag hat dann Vorrang.
Steuerliche Behandlung
Ein attraktiver Aspekt: Nachtzuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr sind Zuschläge bis 25 % des Grundlohns steuerfrei, zwischen 0:00 und 4:00 Uhr sogar bis 40 %. Voraussetzung: Der Grundlohn übersteigt nicht 50 Euro pro Stunde, und die Zuschläge werden neben dem Grundlohn gezahlt.
Nachtzuschlag vs. Schichtzulage
Der Nachtzuschlag wird pro geleisteter Nachtstunde gezahlt und kann teilweise steuerfrei sein. Die Schichtzulage ist ein pauschaler Monatsbetrag für die generelle Bereitschaft zur Schichtarbeit und ist voll steuerpflichtig. In der Praxis bekommen viele Schichtarbeiter beides: die Zulage als Grundvergütung für Wechselschicht und den Zuschlag als Extra für tatsächlich geleistete Nachtstunden.
Berechnungsbeispiel
Ein Mitarbeiter verdient 18 Euro brutto pro Stunde und arbeitet eine Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 Uhr. Davon fallen 7 Stunden in die gesetzliche Nachtzeit (23:00-06:00). Bei 25 % Zuschlag ergibt das: 7 x 18 x 0,25 = 31,50 Euro Nachtzuschlag. Dieser Betrag ist steuerfrei, weil der Grundlohn unter 50 Euro liegt und der Zuschlag 25 % nicht übersteigt.
Branchen-Spektrum: typische Sätze 2026
| Branche | Tariflicher Nachtzuschlag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Sicherheitsgewerbe (BDSW) | 10 % | Tarif schlägt BAG-Richtwert |
| Gastronomie (DEHOGA) | 25 % | regional unterschiedlich |
| Gebäudereinigung | 25 % | RTV-Standard |
| Pflege (TVöD-VKA) | 20 % | plus 1,28 €/h Wechselschichtzulage |
| Metall- / Elektroindustrie | 15 bis 30 % | nach Bezirk und Bandbreite |
| Bauhauptgewerbe | 20 % | nach 21:00 Uhr |
Wichtig: Wer ohne Tarif unterwegs ist, muss sich am BAG-Richtwert von 25 Prozent (bzw. 30 Prozent bei Dauernachtarbeit) orientieren. Ein einseitig festgelegter niedrigerer Satz hält gerichtlicher Prüfung nicht stand.
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie die Nachtarbeitsstunden sauber. Bei Prüfungen durch Finanzamt oder Sozialversicherung müssen Sie nachweisen können, welche Stunden tatsächlich in die Nachtzeit fielen. Pauschale Zuschläge ohne Stundennachweis werden im Zweifel nicht als steuerfrei anerkannt.
Häufiger Fehler: Nacht- und Sonntagszuschlag falsch addiert
Bei einer Nachtschicht, die in den Sonntag hineinreicht, gelten beide Zuschläge nebeneinander, allerdings nur jeweils auf den Grundlohn, nicht aufeinander. Wer am Sonntag um 02:00 Uhr arbeitet, bekommt 50 Prozent Sonntagszuschlag plus 25 oder 40 Prozent Nachtzuschlag, beide steuerfrei nach § 3b EStG, beide auf den Grundlohn berechnet. Eine Multiplikation der Zuschläge ist nicht zulässig und führt bei Lohnsteuer-Außenprüfungen zu Korrekturen.
Häufige Fragen
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