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Recht & Compliance5 min LesezeitVon Dienstify Redaktion

Minijob Arbeitszeit 2026

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten, wo liegt die Verdienstgrenze und was müssen Arbeitgeber bei der Planung beachten?

Ein Experten-Take von Lilia Kakuno

Lilias Meinung: "Minijobber sind in vielen Branchen die heimlichen Helden der Dienstplanung – sie fangen die Belastungsspitzen ab und retten uns regelmäßig an den Wochenenden. Aber wehe, wir verlieren bei den Stunden den Überblick! Oft sehe ich Dienstpläne, in denen Minijobber blind wie Vollzeitkräfte verplant werden, bis am Monatsende das böse Erwachen kommt. Wer die 603-Euro-Grenze (2026) reißt, hat plötzlich ein massives Problem mit der Sozialversicherung. Mein Credo: Nutzt steuerfreie Zuschläge clever und führt von Tag eins an penibel Buch. Das spart euch am Ende unzählige Kopfschmerzen und viel Geld."

So sehen die Spielregeln für 2026 aus

Lasst uns mit den Basics starten: Wir reden von einem Minijob (offiziell „geringfügige Beschäftigung“), solange das regelmäßige Gehalt die Grenze von 603 Euro im Monat nicht sprengt. Seit 2022 hängt diese Grenze direkt am gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, zieht die Minijob-Grenze automatisch nach.

Für 2026 rechnet sich das ganz einfach: 13,90 € Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 603 € pro Monat (oder 7.236 € im Jahr).

Wie viel dürfen unsere Minijobber eigentlich noch arbeiten?

Hier ist der Haken: Je fairer und besser wir unsere Leute bezahlen, desto schneller stoßen sie an das Stundenlimit. Schaut euch das mal genauer an, denn das ist extrem wichtig für euren Dienstplan:

StundenlohnMax. Stunden pro MonatMax. Stunden pro Woche (ca.)
13,90 € (Mindestlohn)43,4 Stunden10,0 Stunden
14,50 €41,7 Stunden9,6 Stunden
15,00 €40,3 Stunden9,3 Stunden
16,00 €37,8 Stunden8,7 Stunden

Was wir uns merken müssen: Es geht hier immer um das regelmäßige monatliche Entgelt. Es ist also völlig okay, wenn ein Minijobber in einem Monat mal mehr verdient – solange er in einem anderen Monat kürzertritt und der Jahresdurchschnitt am Ende wieder passt.

Tipp: Keine Lust, die maximalen Stunden selbst zu berechnen? Nutzt unseren kostenlosen Minijob-Stunden-Rechner.

Wenn das Limit doch mal gesprengt wird

Aber was heißt "regelmäßig" in der Praxis? Die Minijob-Zentrale schaut sich immer den Durchschnitt über volle 12 Monate an. Mal über die Stränge zu schlagen, ist erlaubt, aber die Vorgaben dafür sind knallhart:

  • Es muss unvorhersehbar gewesen sein (z.B. weil plötzlich das halbe Team mit Grippe im Bett liegt).
  • Dieser Ausreißer darf in höchstens 2 Monaten pro Jahr vorkommen.
  • Und selbst in diesen Monaten darf der Verdienst das Doppelte der Grenze (also 1.206 €) niemals übersteigen.

Wenn wir das vergeigen, wird der Minijob rückwirkend voll sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Fette Nachzahlungen für uns als Arbeitgeber und natürlich auch für unsere Mitarbeiter.

Wichtig: Minijobber sind keine Mitarbeiter zweiter Klasse!

Das wird im Planungs-Alltag oft vergessen: Minijobber haben haargenau die gleichen Rechte wie unsere regulären Vollzeitkräfte.

  • Urlaub: Sie haben vollen Urlaubsanspruch. Das Gesetz schreibt 20 Tage bei einer fiktiven 5-Tage-Woche vor, was wir dann anteilig auf die tatsächlichen Arbeitstage umrechnen.
  • Krankheit: Meldet sich jemand krank, müssen wir bis zu 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung leisten.
  • Feiertage: Hätte die Schicht regulär an einem Feiertag stattgefunden, müssen wir den Ausfall bezahlen.
  • Kündigung: Auch hier gelten die ganz normalen, gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Zeiterfassung: Die lückenlose Zeiterfassung ist ein absolutes Muss!

Glaubt mir, wenn wir das ignorieren, reißt uns das bei der nächsten Betriebsprüfung gnadenlos rein.

Sonderfall Sicherheitsdienst: Hier schlummert Potenzial

Im Sicherheitsgewerbe (und auch in der Gastro) sind Minijobber als Aushilfen an den Wochenenden absolutes Gold wert. Aber es gibt ein paar Dinge, auf die wir höllisch aufpassen müssen:

  • Ohne Schein geht nichts: Auch Aushilfen brauchen mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO.
  • Der Zuschlags-Hack: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind steuerfrei. Das Geniale daran: Sie zählen nicht zur Minijob-Grenze dazu, solange die gesetzlichen Maximalgrenzen eingehalten werden! Wir können unsere Minijobber also viel öfter einsetzen, wenn wir sie clever in diese Schichten legen.
  • Die Regelmäßigkeits-Falle: Wer jeden Sonntag an der Tür steht, arbeitet regelmäßig. Das müssen wir bei der Stundenzählung streng auf dem Radar haben.

Meine Strategie für clevere Minijob-Planung

Behaltet das Stundenbudget immer fest im Griff

Der dümmste (und leider häufigste) Fehler: Wir tragen die Minijobber einfach in den Plan ein, niemand trackt die Stunden, und zack – stehen am Ende 55 statt 43 Stunden auf dem Stundenzettel.

Ein vernünftiger Dienstplan muss uns hier die Arbeit abnehmen. Er sollte uns auf einen Blick zeigen:

  • Wie viele Stunden im laufenden Monat schon verbraucht sind.
  • Welcher Rest vom Budget noch übrig ist.
  • Und uns sofort warnen, wenn wir in die rote Zone kommen.

Nutzt steuerfreie Zuschläge als Planungswunder

Wenn wir schlau planen, legen wir Minijobber genau in die zuschlagsfähigen Zeiten. Lasst uns das an einer Sonntagsschicht im Wachdienst (22:00 bis 06:00 Uhr) bei einem Mindestlohn von 13,90 € durchspielen:

  • Grundlohn: 8 Std. × 13,90 € = 111,20 €
  • Sonntagszuschlag (50 %): 8 Std. × 6,95 € = 55,60 € (steuerfrei)
  • Nachtzuschlag (10 %, 23:00-06:00): 7 Std. × 1,39 € = 9,73 € (steuerfrei)

Auf dem Lohnzettel stehen am Ende 176,53 €. Aber für unsere magische 603-Euro-Grenze zählen davon nur die 111,20 € vom Grundlohn! So bekommen wir viel mehr Einsatzzeit aus unseren Minijobbern heraus, als man bei dem starren Limit erst mal denkt.

Lilias Checkliste für die Praxis

Wenn ihr diese vier Dinge beachtet, seid ihr auf der sicheren Seite:

  • Hört auf mit dem Blindflug: Zeiterfassung ist Pflicht! Ohne sauberes Tracking könnt ihr bei keiner Prüfung beweisen, dass die Grenze eingehalten wurde.
  • Gewährt den Urlaub: Ignoriert nicht den Urlaubsanspruch eurer Minijobber. Das führt sonst später zu bösen und teuren Nachzahlungen.
  • Bucht Zuschläge richtig: Wer steuerfreie Zuschläge fälschlicherweise auf die Minijob-Grenze anrechnet, klaut sich selbst wertvolle Flexibilität und Einsatzstunden.
  • Dokumentiert Ausnahmen: Wenn die Grenze mal wegen "unvorhersehbarer Ereignisse" überschritten wird, dokumentiert das wasserdicht. "Es war halt viel los" glaubt euch kein Prüfer.

Macht eure Hausaufgaben bei der Zeiterfassung und spielt die Zuschläge klug aus – dann bleiben eure Minijobber eure beste Waffe gegen Personalengpässe!

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